Die spanische Thronfolge ist im Artikel 57 der Verfassung des Königreichs Spanien vom 27. Dezember 1978 festgelegt.
Eine Änderung des Artikels 57 gilt als „wesentliche Verfassungsänderung“, die nur umständlich durchzuführen ist. Zunächst müssten beide Kammern des Parlaments jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Anschließend würde das Parlament aufgelöst, nach der Neuwahl müsste das neue Parlament wieder mit Zweidrittelmehrheiten in beiden Kammern zustimmen, anschließend müsste eine Volksabstimmung durchgeführt werden.